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Bitcoin-Steuer: Der Staat will am Gewinn beteiligt sein – aber nicht am Risiko

Bitcoin-Steuer: Der Staat will am Gewinn beteiligt sein – aber nicht am Risiko

Das Bundesfinanzministerium plant laut einem Referentenentwurf eine grundlegende Änderung. Bislang sind Gewinne aus Kryptowährungen nach einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten steuerfrei. Künftig könnte diese Frist entfallen. Gewinne wären dann unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig; vorgesehen ist die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Noch ist das nicht beschlossen. Das Vorhaben befindet sich erst in der Frühkoordinierung, soll nach derzeitiger Planung aber zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Man kann darüber diskutieren, ob die bisherige Sonderbehandlung von Bitcoin sinnvoll ist. Man kann fragen, warum jemand, der mit einer Aktie einen Gewinn erzielt, Steuern zahlen muss, während ein Bitcoin-Anleger nach einem Jahr steuerfrei verkaufen kann. Das ist ein legitimer Einwand.

Aber man sollte dann auch darüber reden, was Bitcoin eigentlich für eine Anlage ist.

Wer eine Aktie kauft, beteiligt sich an einem Unternehmen. Hinter der Aktie stehen Mitarbeiter, Gebäude, Maschinen, Patente, Produkte, Umsätze und – im besten Fall – Gewinne. Unternehmen können Dividenden ausschütten und Werte schaffen.

Bitcoin funktioniert anders. Er erwirtschaftet keinen Unternehmensgewinn. Er zahlt keine Dividende. Er verspricht keine Rückzahlung. Sein Wert hängt letztlich davon ab, welchen Preis Menschen bereit sind, dafür zu bezahlen.

Das kann hervorragend funktionieren. Es kann aber auch gewaltig schiefgehen.

Das Risiko trägt allein der Anleger

Wer 10.000 Euro in Bitcoin steckt, kann daraus 20.000 Euro machen. Er kann aber ebenso irgendwann feststellen, dass von seinen 10.000 Euro nur noch 5.000 Euro übrig sind.

Dieses Risiko nimmt ihm niemand ab.

Der Staat garantiert ihm keinen Mindestkurs. Er ersetzt ihm keinen Kursverlust. Er verspricht ihm nicht, dass Bitcoin in zwanzig Jahren überhaupt noch die Bedeutung besitzt, die Anleger ihm heute beimessen.

Der Anleger trägt das Risiko.

Und wenn die Spekulation aufgeht?

Dann steht der Staat daneben und möchte seinen Anteil.

Genau an diesem Punkt habe ich ein Problem.

Natürlich stimmt es nicht, dass Verluste steuerlich grundsätzlich überhaupt keine Rolle spielen. Verluste können innerhalb der dafür vorgesehenen steuerlichen Regeln mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Aber daraus wird noch lange keine echte Beteiligung des Staates am wirtschaftlichen Risiko des Anlegers.

Der Staat ist kein Mitinvestor.

Er überweist dem Anleger nicht 25 Prozent seines verlorenen Vermögens, wenn Bitcoin abstürzt.

Er möchte aber einen erheblichen Teil des Gewinns, wenn die Sache funktioniert.

Ausgerechnet langfristige Anleger werden getroffen

Besonders fragwürdig finde ich, dass ausgerechnet die Haltedauer künftig keine Rolle mehr spielen soll.

Es ist ein Unterschied, ob jemand Bitcoin morgens kauft und am Nachmittag mit einem schnellen Kursgewinn wieder verkauft oder ob jemand sagt: Ich glaube an diese Technologie, ich investiere heute mein Geld und halte die Position zehn oder zwanzig Jahre.

Die bisherige Ein-Jahres-Frist honoriert zumindest diesen Unterschied.

Fällt sie weg, spielt es steuerlich keine Rolle mehr, ob jemand kurzfristig spekuliert oder einen Teil seines Vermögens über Jahrzehnte einem erheblichen Risiko aussetzt.

Nach den derzeit bekannten Plänen würde genau dieser Sonderstatus verschwinden. Das Finanzministerium begründet dies unter anderem damit, dass Kryptowährungen inzwischen verstärkt als Kapitalanlage genutzt würden und aufgrund ihrer Liquidität und überwiegend spekulativen Verwendung klassischen Vermögensanlagen näherstünden.

Das kann man argumentieren.

Dann sollte man allerdings auch offen sagen, worum es noch geht.

Es geht auch um Geld

Denn das Finanzministerium hat bereits ausgerechnet, was die Änderung dem Staat bringen könnte.

Für 2028 werden zusätzliche Steuereinnahmen von rund 160 Millionen Euro erwartet. Bis 2031 sollen daraus etwa 350 Millionen Euro pro Jahr werden. Der automatische Steuerabzug durch Kryptodienstleister soll nach den derzeitigen Plänen ab 2028 erfolgen.

Das sind keine Zahlen, die sich irgendwelche Kritiker ausgedacht haben. Das sind erwartete Mehreinnahmen, mit denen der Staat selbst kalkuliert.

Deshalb sollte man mir bitte nicht erzählen, diese Reform habe ausschließlich etwas mit einer abstrakten Vorstellung von „Steuergerechtigkeit“ zu tun.

Der Staat braucht Geld. Kryptowährungen sind inzwischen ein großer Markt. Dort werden Gewinne erzielt. Also entdeckt der Fiskus eine neue Einnahmequelle.

Man kann das politisch wollen. Aber dann sollte man es auch so benennen.

Wenn Gleichbehandlung, dann richtig

Besonders interessant ist das Argument, Bitcoin solle endlich wie andere Kapitalanlagen behandelt werden.

Gut.

Dann sollten wir vielleicht grundsätzlich darüber diskutieren, wie der Staat mit Kapitalanlage umgeht.

Denn Investitionen sind keine garantierte Geldmaschine. Menschen verzichten heute auf Konsum, setzen ihr bereits versteuertes Einkommen einem Risiko aus und hoffen darauf, dass daraus in Zukunft mehr wird.

Geht die Rechnung nicht auf, tragen sie die Konsequenzen.

Geht sie auf, erscheint der Staat.

Bei Bitcoin wird dieses Missverhältnis besonders sichtbar, weil das Risiko offensichtlich ist. Niemand kann seriös garantieren, was ein Bitcoin in zehn, zwanzig oder dreißig Jahren wert sein wird.

Vielleicht werden diejenigen recht behalten, die darin einen der bedeutendsten Vermögenswerte unserer Zeit sehen.

Vielleicht werden diejenigen recht behalten, die Bitcoin für eine gewaltige Spekulationsblase halten.

Ich weiß es nicht.

Und genau das ist der Punkt.

Der Staat sollte nicht nur dann Partner sein, wenn es etwas zu holen gibt

Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass der Staat Steuern erhebt. Ohne Steuern funktioniert ein Gemeinwesen nicht.

Aber Steuergerechtigkeit bedeutet für mich nicht automatisch, jede noch vorhandene steuerfreie Möglichkeit irgendwann ebenfalls zu besteuern.

Wer sein eigenes Geld über Jahre oder Jahrzehnte einem erheblichen Risiko aussetzt, sollte irgendwann auch sagen dürfen: Dieses Risiko habe ich getragen – und dieser Gewinn gehört mir.

Die bisherige Ein-Jahres-Frist war sicherlich nicht perfekt. Über ihre Länge kann man diskutieren. Man könnte auch darüber sprechen, ob zwölf Monate bei einer langfristigen Kapitalanlage überhaupt der richtige Zeitraum sind.

Aber sie enthielt wenigstens einen nachvollziehbaren Gedanken: Wer langfristig hält, wird anders behandelt als jemand, der kurzfristig handelt.

Diesen Gedanken vollständig abzuschaffen und anschließend von Steuergerechtigkeit zu sprechen, überzeugt mich nicht.

Denn am Ende bleibt ein ziemlich einfacher Eindruck:

Das Risiko gehört dem Anleger. Der Gewinn plötzlich allen.

Und genau diese Art von Steuergerechtigkeit darf man durchaus infrage stellen.